Lehrerteilzeit
Thüringen. Im Vorjahr berichteten wir über zusätzliche Kosten für den Freistaat aus einem Urteil, das die im Bereich der Lehrerverbeamtung praktizierte Zwangsteilzeit als rechtsgrundlos erkannte. Thüringen hatte insbesondere in der Zeit nach dem Jahr 2000 in großem Umfang Lehrer in Teilzeit als Beamte eingestellt. Die Klagen einiger Lehrer gegen die Regelungen der Einstellungsteilzeit hatten vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht Erfolg. Das Land musste allen teilzeitbeschäftigten Beamten eine Vollzeitstelle anbieten. Zum 1. August 2008 ergab sich dadurch ein Stellenmehrbedarf von 1.315 Stellen.
Durch das Ausscheiden von Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis, verstärkte Gewährung von Altersteilzeit und vereinbarte Veränderungen im Beschäftigungsumfang von Angestellten nach dem Floating-Modell verblieb Ende 2008 insgesamt ein Stellenüberhang von 390 Stellen. Der Überhang führte von August bis Dezember 2008 zu Mehrbelastungen im Haushalt von 6,5 Mio. Euro. Für das Jahr 2009 werden von Januar bis August Mehrkosten in Höhe von 9 Mio. Euro durch das Kultusministerium erwartet. Der Stellenüberhang soll bis zum Beginn des Schuljahres 2009/2010 abgebaut sein.
Quelle: Bund der Steuerzahler "Schwarzbuch 2009", schwarzbuch09.steuerzahler.de
Therapeutisches Wohnheim
Erfurt. In der Arndtstraße der Landeshauptstadt wurde durch eine Suchthilfe gGmbH in den Jahren 2000 bis 2002 mit dem Umbau eines Gebäudes zu einem therapeutischen Wohnheim für drogenabhängige und drogengefährdete Jugendliche begonnen. Es wurden bis zum Jahr 2001 1.127.146,62 Euro Landesmittel investiert. Doch dann erfolgte für den Rohbau 2002 ein Baustopp durch die städtische Baubehörde. Die Altbausubstanz des Gebäudes war in einem wesentlich schlechteren Zustand, als vor Baubeginn eingeschätzt und der Bauherr hatte sich entschieden, auch diese Teile zu erneuern. Obwohl der Ersatzneubau keine Änderung des Grundrisses, der Abmessungen des Gebäudes und der Nutzung aufwies, wurde der Baustopp aufrechterhalten. Aus rechtlichen Gründen verweigerte die Baubehörde der Stadt eine Baugenehmigung für den Neubau im Außenbereich. Gleichwohl Erfurt ein Interesse an der Betreuungseinrichtung hatte, fand sich keine kurzfristige Lösung. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan wurde erstellt und 2006, auf Basis des neuen Bauantrags, konnte die Baugenehmigung erteilt werden.
Das Land zahlte 2004 zusätzlich 122.710,05 Euro zur Sicherung der Baustelle. Durch die Verzögerung verfiel dem Träger die für das Investitionsprojekt vorgesehene KO-Finanzierung der Arbeitsverwaltung. Zwischenzeitlich ging der Bedarf für stationäre Maßnahmen der Jugendhilfe zugunsten ambulanter Maßnahmen zurück. Gleichzeitig gab es einen Anstieg des Bedarfs für junge drogenabhängige Erwachsene. Nun will die Suchthilfe gGmbH das Wohnheim mit neuer Zweckbindung ab dem Sommer 2009 fertig bauen.
Selbst hoch verschuldet als Land, haben die bislang nicht wirksam gewordenen Fördermittel des Freistaats bei einem unterstellten moderaten Zinssatz von 4 Prozent von 2003 bis 2008 mehr als 290.000 Euro Zinsen gekostet. Auf die Frage nach einer möglichen Rückforderung der Fördermittel verwies das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit auf die Verwendungsnachweisprüfung, nach der zweckwidrig verwendete Mittel und die darauf entfallenden Zinsen geltend gemacht werden können. Wird das Wohnheim im nächsten Jahr entsprechend dem Verwendungszweck in Betrieb genommen, so droht dem Land neben den zusätzlichen Sicherungskosten ein Teil des Zinsschadens zu verbleiben.
Quelle: Bund der Steuerzahler "Schwarzbuch 2009", schwarzbuch09.steuerzahler.de
Getrennte Wahltermine
Thüringen. 2009 wurden die Bürger des Freistaats vier Mal zur Wahl aufgerufen. Europa- und Kommunalwahlen wurden am 7. Juni gemeinsam absolviert. Das sparte Kosten. Die Wahl zum 5. Thüringer Landtag hatte die Landesregierung auf den 30. August gelegt und damit separat zur Bundestagswahl am 27. September 2009. Den im Vorfeld als Aufforderung an die Landesregierung gestellten SPD-Antrag, neben der Zusammenlegung von EU- und Kommunalwahl auch die Landtagswahl auf denselben Tag der Bundestagswahl zu legen, schmetterte die CDU-Landtagsfraktion ab. Begründet wurde das u. a. mit dem Argument, dass die Bürger auch eine eigenständige Abstimmung über die Politik im Land führen müssen. Diese Entscheidung sollte nicht überlagert werden durch Entscheidungen zu bundespolitischen Fragen.
Die Thüringer Wähler wissen aber sehr wohl, auf welcher politischen Ebene sie welche Volksvertreter haben wollen. Das zeigte sich auch deutlich an den Ergebnissen der zeitgleichen Europa- und Kommunalwahlen. Auch den Wählern in Brandenburg und Schleswig-Holstein wird soviel Entscheidungsfähigkeit zugetraut.
Es bleiben für die Bundestags- und Landtagswahlen nun höhere Kosten durch die zu beiden Terminen notwendige Bereitstellung von Wahllokalen, -urnen, -kabinen und Wahlhelfern. 352.285 Euro betrugen die Einsparungen bei den zeitgleichen Wahlen zum Bundestag und Landtag des Jahres 1994, während 2004 bei der Zusammenlegung von Europa- und Landtagswahlen insgesamt 1.043.403 Euro weniger abgerechnet werden konnten. Zwischen beiden Werten darf die verpasste Einsparung angesiedelt werden.
Quelle: Bund der Steuerzahler "Schwarzbuch 2009", schwarzbuch09.steuerzahler.de
Pfusch an der Untermhäuser Brücke
Gera. Die Untermhäuser Brücke in Gera wurde in den Jahren 1998/99 mit Gesamtkosten in Höhe von 664.679 Euro (1,3 Mio. DM) denkmalschutzgerecht saniert. Mit 33 Prozent beteiligte sich der Bund an der Baumaßnahme und auch der Freistaat förderte mit 64,5 Prozent das Projekt. Im Sommer 2008 stellten die Stadtverantwortlichen nach einem Brand im angrenzenden Brückencafé erhebliche Fäulnisschäden am Eichenbelag sowie an den hölzernen Belagsunterlagen fest. Die Tragfähigkeit der Brücke war deshalb nicht mehr gegeben. An der Untermhäuser Brücke wurde gegen die anerkannten Regeln der Technik beim konstruktiven Holzschutz verstoßen. Beispielsweise fehlten den Längsbalken Profile, über die das Wasser ablaufen kann. Es entstanden Schäden durch Pilzbefall des hölzernen Belags und der Balken. Die Schadenshöhe wurde auf 200.000 Euro geschätzt. Das mit der Planung und Bauüberwachung beauftragte Ingenieurbüro hat 1999 Insolvenz angemeldet, sodass die Durchsetzung von Schadenersatzforderungen schwerlich möglich erscheint. Mit anwaltlicher Hilfe prüft die Stadtverwaltung nun, ob vom Baubetrieb nach Ende der Gewährleistung noch Schadenersatz eingefordert werden kann. Letztlich steht auch die Stadt in der Kritik. Bei der Kontrolle und Abnahme der Baukonstruktion 1999 hätte die Stadt genauer auf die Einhaltung der Standards achten müssen.
Quelle: Bund der Steuerzahler "Schwarzbuch 2009", schwarzbuch09.steuerzahler.de
Millionenteures Bankgebäude nur kurz in Betrieb
Gera. Die Bundesbank baute von 1999 bis 2001 für rund 26 Mio. Euro eine Filiale in Gera. Im Februar 2002 wurde Schlüsselübergabe gefeiert. Nur drei Jahre und einen Monat später im März 2005 schloss die Bundesbank ihr nagelneues Gebäude in der Stadt. Begründet wurde die Schließung mit Strukturveränderungen der Bundesbank und Gesetzesänderungen 2002 zur rationelleren Aufgabenerfüllung. Wegen der Automatisierung von Bankdienstleistungen, Konzentrationen im Bankgewerbe und des Kompetenzübergangs auf die Europäische Zentralbank müsse die Filialstruktur angepasst werden. Doch die Gründung der Europäischen Zentralbank und die Einführung des Euro wurden Mitte der neunziger Jahre beschlossen und damit waren Strukturveränderungen absehbar. Im Jahr des Baubeginns 1999 gab es den Euro bereits als Buchwährung. Nun übernahm die Stadt Gera das Bankgebäude im Februar 2009 nach fast vierjährigem Leerstand und will darin ein Otto-Dix-Museum einrichten. Bei einem Kaufpreis von 1,9 Mio. Euro und weiteren Nebenkosten waren insgesamt rund 2 Mio. Euro aufzubringen. Mit 1,5 Mio. Euro förderten der Freistaat und die Europäische Union den Kauf. Hochrechnungen für die Umbaukosten zum Museum liegen bei 1,7 Mio. Euro. Es ergibt sich ein rechnerischer Verlust von rund 24 Mio. Euro für die Bundesbank, der letztlich nicht als Gewinn in den Bundeshaushalt einfließt. Dazu kommen noch die Kosten einer Einfriedung von knapp 14.000 Euro während des Leerstands sowie zunächst 2.000 Euro und später 4.000 Euro monatliche Unterhaltskosten. Mit sehr viel Geld wurde hier ein Objekt gebaut, für das es langfristig keinen Bedarf gab.
Quelle: Bund der Steuerzahler "Schwarzbuch 2009", schwarzbuch09.steuerzahler.de