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Niedersachsen und Bremen

Aussichtsplattform Piesberg

Osnabrück. Auf der Felsrippe des Osnabrücker Piesberges wird es keine 250.000 Euro teure Aussichtsplattform geben, die sich um eine Windkraftanlage windet. Die Stadtverwaltung stoppte jetzt nach heftiger Kritik des niedersächsischen Bundes der Steuerzahler das unsinnige Vorhaben, das noch von den fallen gelassenen Plänen zur Ausrichtung der Bundesgartenschau 2015 stammte. Es war im März dieses Jahres wieder auf die städtische Tagesordnung gelangt, als es galt, die Konjunkturmilliarden des Bundes eilig in städtischen Projekten unterzubringen. Bundesweit wurde daraufhin die „aussichtsreiche“ Gipfelarchitektur als drohende Steuergeldverschwendung in der BdSt-Publikation „Die Krise – Politik zu Lasten der Steuerzahler“ (Mai 2009) gebrandmarkt. Mit Erfolg, wie die jetzt vollzogene Kehrtwendung der Osnabrücker Stadtverwaltung zeigt. Mit den frei werdenden Mitteln soll das Foyer des Theaters am Domhof saniert werden, um künftig Energiekosten in Höhe von 32.000 Euro jährlich einzusparen.


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Musical spielt Millionendefizit ein

Bremen. Das von der Theater Bremen GmbH inszenierte Musical „Marie Antoinette“, welches im ersten Halbjahr 2009 im Musical Theater vier Monate lang aufgeführt wurde, riss ein kräftiges Loch in die Kassen. Aus dem erhofften Plus wurde für die öffentliche Theater Bremen GmbH nämlich ein Minus von 2,5 Mio. Euro. Die Ursachen für das Defizit liegen im Wesentlichen in gestiegenen Produktionskosten und fehlenden Umsatzerlösen. So haben statt der geplanten 120.000 Besucher nach den Darlegungen im Aufsichtsrat Anfang Juni nur knapp 70.000 zahlende Zuschauer das Musical „Marie Antoinette“ gesehen. Auch ist die Sonderproduktion für andere Musical-Spielstätten bislang nicht von dem Interesse, das man sich in Bremen erhofft hatte. Verträge, die Verkaufs- bzw. Lizenzeinnahmen durch Weitervermarktung bringen, sind bisher nicht geschlossen worden. Darüber hinaus förderte eine Durchleuchtung der Finanzen des Musicals durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mängel im Rechnungswesen sowie Controlling zutage und bescheinigte den Verantwortlichen erhebliche Defizite in der Geschäftsführung. Das ist für die Steuerzahler umso ärgerlicher, da es sich nicht um die erste Musical-Pleite handelt. Vor zehn Jahren wurde das für ungefähr 28 Mio. Euro umgebaute Musical Theater am Richtweg mit der Premiere von „Jekyll & Hyde“ eröffnet. Schon damals wurde die langfristig angelegte Produktion wegen fehlender Wirtschaftlichkeit vorzeitig abgesetzt. Das nachfolgende Musical „Hair“ stellte sich ebenfalls keinesfalls als Kassenschlager heraus, sondern ging sogar pleite. Eigentlich sollten die Musical-Veranstaltungen die Steuerzahler bei den hohen Kosten entlasten, die Bremen für die Musical-Spielstätte am Richtweg Jahr für Jahr aufwenden muss. Es sind dies der Kapitaldienst von 2,26 Mio. Euro für die kreditfinanzierten seinerzeitigen Umbaukosten und Mietzahlungen für das nicht in Bremer Eigentum befindliche Gebäude von 420.000 Euro. Doch statt Entlastung verursachte „Marie Antoinette“ ein zusätzliches Minus. Bremens Politiker suchen nun fieberhaft nach Lösungen, um die Belastungen aus den Musical-Abenteuern zu begrenzen. Angesichts der lang laufenden Verträge über die Musical-Spielstätte in öffentlich-privater Partnerschaft ist dies kein leichtes Unterfangen. Gleichwohl darf nicht wie bisher das Steuergeld verspielt werden.


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Geldbuße für Staatsrat Hoffmann

Bremen. Der frühere Bremer Staatsrat Reinhard Hoffmann muss 24.000 Euro Geldbuße zahlen. Nur dann stellt das Landgericht Bremen das Strafverfahren gegen ihn wegen Untreue ein. Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen begrüßt, dass Verstöße gegen das Haushaltsrecht für Beamte nicht folgenlos bleiben. Im Oktober 2004 hatte die Steuerzahlerorganisation die Bremer Staatsanwaltschaft aufgefordert, wegen der umstrittenen 500.000 Euro Zuwendung des Senats an die Günter Grass – Stiftung Bremen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren einzuleiten. Zur Begründung hieß es, die Zahlung vom Februar 2004 sei unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und ohne haushaltsrechtliche Grundlagen erfolgt. Der frühere Chef der Senatskanzlei habe das Finanzressort seinerzeit mit dem ausdrücklichen Verweis auf eine angebliche Zweckbindung getäuscht. Im Januar 2007 erhob die Staatsanwaltschaft Bremen Anklage gegen Hoffmann wegen Untreue in einem besonders schweren Fall. Am 21. Juli 2009 verdonnerte das Landgericht Bremen den früheren Spitzenbeamten zu der empfindlichen Geldbuße. Dem Gericht erschien der Angeschuldigte der ihm vorgeworfenen Straftat der Untreue hinreichend verdächtig. Weil die mit dem Geld geförderte Arbeit der Grass-Stiftung im öffentlichen Interesse der Stadt Bremen liege, die Bürgerschaft die Geldzuwendung nachträglich bestätigt und sich der Beschuldigte nicht persönlich bereichert habe, stellte das Gericht das Verfahren jedoch ein – unter der Bedingung, dass die Geldauflage von 24.000 Euro innerhalb von sechs Monaten vollständig entrichtet ist. Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen war in dem langwierigen Verfahren immer wieder bei Staatsanwälten und Richtern vorstellig geworden, um eine „stillschweigende Beerdigung“ des Verfahrens zu verhindern.


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Siemens-Hochhaus

Bremen. Für das ehemalige Siemens-Hochhaus in der Nähe des Hauptbahnhofs müssen die Bremer Steuerzahler erneut tief in die Tasche greifen. Obwohl lediglich Mieter, beschloss der Senat Ende April 2009 im Rahmen der Gebäudesanierung, aus dem Steuersäckel 1,4 Mio. Euro für den Austausch der Fenster bereitzustellen. Die rund 300 Bediensteten der städtischen Bau- und Sozialverwaltung sollen künftig die Fenster öffnen und so das Raumklima verbessern können. Mit dem erneuten Einsatz von Steuergeld wird der skandalträchtigen Geschichte um die Siemens-Immobilie ein weiteres unrühmliches Kapitel angefügt. Ende 1997 erwarb Bremen über eine Tochtergesellschaft der Bremer Investitions-Gesellschaft (BIG) das 15-stöckige Hochhaus vom Siemens-Konzern. Im November 2000 wurde es an ein privates Bauunternehmen weiter veräußert. Ab Frühjahr 2002 mietete Bremen über die Gesellschaft für Bremer Immobilien (GBI) die nicht vollständig sanierte Immobilie an. Der Mietvertrag läuft bis zum Jahr 2032. Der Bremer Rechnungshof stellte fest, dass die Hansestadt mit Verkauf und langfristiger Anmietung einen Schaden von 20 Mio. Euro erlitten habe. Wesentlich kostengünstiger wäre es gewesen, die Immobilie zu behalten und in eigener Verantwortung zu sanieren. Der Fall fand deshalb bereits Eingang ins Schwarzbuch des Jahres 2005. Seit dem Einzug klagen Behördenmitarbeiter aufgrund des schlechten Raumklimas über Gesundheitsprobleme wie brennende Augen, Muskelverspannungen, Halskratzen und Kopfschmerzen. Der Krankenstand stieg an. Im November 2005 sprach die Bremer GBI eine Kündigung des lang laufenden Mietvertrags zum Sommer 2007 aus, worauf es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kam. Im August 2006 schien eine außergerichtliche Einigung bereits nahe, in der sich der Vermieter – mittlerweile eine Betriebsgesellschaft aus München – bereit erklärte, 5 Mio. Euro für eine neue Wärmeschutzfassade und eine moderne, leistungsfähige Lüftungsanlage in die Hand zu nehmen. Von einer finanziellen Beteiligung Bremens und zu öffnenden Fenstern war nicht die Rede. Die GBI frohlockte bereits über Einsparungen bei den Betriebskosten von jährlich 167.000 Euro. Doch das Tauziehen ging weiter und endete erst, als der Senat Ende April 2009 die finanzielle Zusage von 1,4 Mio. Euro für neue, öffnungsfähige Fenster gab. Bei unverändertem Mietvertrag bis zum Jahr 2032 werden die nach der Sanierung möglichen Energiekosteneinsparungen mittlerweile aber nur noch auf 150.000 Euro pro Jahr veranschlagt. Das „Hochhaus der Bau-Mängel“ bleibt auch in Zukunft ein unberechenbares Risiko für Bremens Steuerzahler.


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Luxussanierung der Ostlandstraße

Hambühren. Die in die Jahre gekommene, vom Verkehr in Mitleidenschaft gezogene und unterhaltungsaufwendige Ostlandstraße in der Gemeinde Hambühren (Landkreis Celle) soll von Grund auf erneuert werden. Doch das baldige Anrücken von schweren Baumaschinen erregt die Gemüter. Denn nicht nur der Straßenkörper, die Gehwege und die Straßenentwässerung sollen saniert werden, sondern auch eine über das notwendige und sinnvolle Maß hinausschießende optische Aufwertung der Ortslage mit zahlreichen „identitätsstiftenden Maßnahmen“ soll erfolgen. Die Baukosten für diese 1.200 Meter lange Prachtstraße sind mit 2,9 Mio. Euro inkl. Mehrwertsteuer veranschlagt. Zu den äußerst fraglichen Maßnahmen gehören beispielsweise die zusätzliche Illumination der Ostlandstraße mittels Stelenleuchten für mehr als 79.000 Euro, die Aufstellung von Kunstbauwerken für ca. 42.000 Euro, die Zulagen für Sonderpflaster und -farben der Gehwege für über 80.000 Euro wie auch Gehwegüberbreiten, die rund 241.000 Euro ausmachen. Außerdem ist an den Einmündungen der Nebenstraßen das Auftragen eines braun eingefärbten Asphaltfeinbetons geplant. Kostenpunkt für die Farbzulage ca. 117.000 Euro. Mit den braunen Flecken wollen die Planer auf psychologischem Weg die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer erhöhen und die Einhaltung des Tempolimits bewirken – zusätzlich zu den vorgesehenen Hinweis- und Verkehrsschildern versteht sich. Eine höchst umstrittene verkehrliche und gestalterische Maßnahme. Es stünde der Gemeinde Hambühren gut zu Gesicht, wenn sie nicht länger an der geplanten Luxussanierung der Ostlandstraße und der Vergeudung von Steuergeldern festhielte. Da nützt auch der Hinweis des Bauamtsleiters wenig, dass der höherwertige Ausbau mit EU-Mitteln gefördert und nicht über höhere Straßenausbaubeiträge finanziert wird.


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Nicht-Ausbau einer Landebahn

Lüneburg. Nach den Plänen der Hansestadt Lüneburg sollte die Gras-Landebahn des innerstädtischen Flugplatzes, der überwiegend vom Luftsportverein und dem Feuerwehrflugdienst genutzt wird, als Asphalt-/Betonbahn ausgebaut werden. Dies hätte grob geschätzt mit 950.000 Euro zuzüglich Grunderwerb zu Buche geschlagen. Zur Finanzierung sollten EU-Fördermittel eingeworben werden. Die Befürworter wollten mit dem Ausbau für eine bessere Sicherheit bei Start und Landung sorgen, denn an manchen Stellen sind die Stahlmatten zur Befestigung der Landebahn durchgerostet oder Drainagen beschädigt. Zudem erhofften sie sich eine Lärmminderung. Die Lüneburger Wirtschaftsförderung hob die Stellung des Flugplatzes für den Geschäftsreiseverkehr und gewerblichen Flugverkehr hervor. Da der Lüneburger Flugplatz ein Sonderlandeplatz mit ziemlich wenigen Flugbewegungen ist und die Nutzung nur Flugzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 2.000 Kilogramm vorbehalten ist, riet der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen Anfang dieses Jahres von dem Projekt wegen fehlender Wirtschaftlichkeit ab. Mitte Juli 2009 gab der Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg zu verstehen, dass die Pläne zum Ausbau der Landebahn als Asphalt-/Betonbahn nicht mehr verfolgt werden. Mittels Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kam man zu dem Ergebnis, dass der Nutzen aus der Verringerung der Lärmemissionen „nicht im richtigen Verhältnis“ zu den Investitionskosten stehe. Mittelfristig soll nun die Gras-Landebahn „ertüchtigt“ werden. Die Hansestadt rechnet hierfür mit Investitionskosten in Höhe von ungefähr 300.000 Euro. Im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen des Landebahnausbaus werden nun 650.000 Euro weniger ausgegeben. Das schont die öffentlichen Kassen und erfüllt die Flugzwecke in Lüneburg.


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Aufwendiger Ausbau der K12 verhindert

Salzgitter. Die Stadt Salzgitter wollte die Nord-Süd-Straße (K12) vierspurig ausbauen und den Knotenpunkt K12/L363 (Heerter Kreuzung) mit einem aufwendigen Brückenbauwerk versehen. Die Kosten hierfür waren mit 12,4 Mio. Euro veranschlagt. Der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen hatte die Straßenbaupläne frühzeitig als drohende Steuergeldverschwendung angeprangert. Die geplante Brücke wurde aus verkehrlicher Sicht nicht als erforderlich, dazu zu kostspielig und haushaltspolitisch als nicht vertretbar bewertet. Wiederholt wurden die gewichtigen Bedenken gegenüber Stadt, Landtagsfraktionen und zuständigem Verkehrsministerium vorgetragen. Am 25. März 2009 fasste der Stadtrat in Salzgitter nun den Beschluss, dass auf den aufwendigen Ausbau und die Straßenbrücke endgültig verzichtet wird. Geplant wird nunmehr ein zweistreifiger Ausbau mit „höhengleicher Heerter-Kreuzung“. Die Kosten hierfür werden auf 4,9 Mio. Euro veranschlagt. Damit bleiben dem Steuerzahler 7,5 Mio. Euro an unnötigen Ausgaben erspart. In der genannten Ratssitzung bezogen sich Kommunalpolitiker ausdrücklich auf die Kritik des Bundes der Steuerzahler. Diese habe man sich „zu Herzen genommen“.


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Turmbau zu Bremen-Vegesack

Bremen. Mit dem „Turmbau zu Bremen-Vegesack“ hat das Wirtschaftsressort des kleinsten Bundeslandes völlig unnötig Steuergelder versenkt. Der viergeschossige Turm ist Bestandteil des „Schaufenster Bootsbau“. Dabei handelt es sich um ein Informations- und Erlebniszentrum auf dem Gelände der früheren Vulkan-Werft, in dem Besuchern – auch mit finanzieller Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit – das Schiffbau-Handwerk näher gebracht werden soll. Um Interessierten nicht nur einen Einblick, sondern auch einen Ausblick über das Werftgelände, die Weser und die Weserpromenade zu verschaffen, wurde der Aussichtsturm errichtet. Doch wie sich herausstellte, ist von der Aussichtsplattform nur ein eingeschränkter Blick möglich, der das ganze Bauwerk in Frage stellt. Nach entsprechender Steuerzahler-Kritik verwies die Bremer Wirtschaftsbehörde ergänzend auf die Ausstellungsfunktion des Bauwerks. Der Turm zeige im Inneren Exponate und Informationstafeln zum Bootsbau. Doch für diesen Zweck hätte es eines mehrgeschossigen Hochbaus mit Fahrstuhl nicht bedurft. Die Turmbaukosten sind den Verantwortlichen offensichtlich so peinlich, dass sie keine konkreten Zahlen nennen wollen. Der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen nannte in seinem diesjährigen Jahresbericht die Summe von 150.000 Euro, die allein für den Fahrstuhl ausgegeben wurde. Vermutlich hätte den Steuerzahlern mit Verzicht auf den Turm leicht die doppelte Summe erspart werden können.


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Innovatives Niedersachsen?

Niedersachsen. Seit dem Frühjahr 2007 präsentiert sich das Bundesland Niedersachsen als Sitz hochinnovativer Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einer bundesweiten Imagekampagne in der Öffentlichkeit. Die Landesregierung will damit das Interesse von Investoren und Fachkräften an dem Innovationsland Niedersachsen stärken. „Sie kennen unsere Pferde. Erleben Sie unsere Stärken.“ ist das generelle Motto der Eigenwerbung, die mit informativen und zugleich humoristischen Motiven in Anzeigen, auf Postern und auf Plakaten um Aufmerksamkeit buhlt. Doch das auf großflächige Plakate anlässlich der Computermesse gedruckte Motiv „Die Erotikmesse für den innovativen Niedersachsen – die CEBIT 2009“ fand der Veranstalter – die Deutsche Messe AG – nicht lustig, sondern schlüpfrig. Deshalb mussten die mit dem Motiv wenige Tage vor Beginn der Messe beklebten 57 Großflächen in Hannover bereits nach zwei Tagen überklebt werden. Was für ein Malheur! Eigentlich sollten die Plakate zehn Tage hängen. Die vermeidbaren Kosten belaufen sich auf 6.317 Euro, wovon 3.772 Euro auf anteilige Mietkosten für die Plakatwände und 2.545 Euro auf den Druck der in Ungnade gefallenen Plakate entfallen. Die für die Veröffentlichung der Motive hauptsächlich verantwortliche Gesellschaft „Innovatives Niedersachsen GmbH“ (100prozentige Gesellschaft des Landes Niedersachsen) hätte sich mit den Auftraggebern abstimmen und intensiver darüber nachdenken sollen, was noch witzig und was geschmacklos ist.


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Bau-Chaos beim Klimahaus

Bremerhaven. Als ein Teilprojekt der Havenwelten wurde Ende Juni 2009 nach dreijähriger Bauzeit das „Klimahaus® Bremerhaven 8° Ost“ eröffnet. Die neue wissensbasierte Freizeitattraktion soll mit einer Reise durch die Klimazonen der Erde entlang des 8. östlichen Längengrades und weiteren drei Themenwelten mit interaktiven Mitmachstationen jährlich 600.000 zahlende Besucher anlocken. Das von der öffentlichen Hand finanzierte Klimahaus kommt die Steuerzahler allerdings teuer zu stehen. Während der Bauphase gab es nämlich einige Widrigkeiten, wodurch die Baukosten der aufwendigen Gebäudekonstruktion von ursprünglich 70 Millionen Euro auf 102 Millionen Euro explosionsartig gestiegen sind. Laut Sachstandsbericht der Projektleiterin - die STÄWOG Städtische Wohnungsgesellschaft Bremerhaven mbH - aus dem Jahr 2008 und einer Magistratsvorlage vom Mai 2009 sind die 32 Millionen Euro Mehrkosten überwiegend durch wiederholte Bauverzögerungen beim Stahl- und Glasbau, teure Beschleunigungsmaßnahmen, Mehrarbeiten und Baumängel verursacht worden. Eigenes schuldhaftes Verhalten weisen die städtischen Manager weit von sich. Nach Aussagen der Stahlbaufirma sind jedoch auch mehrere Planungsänderungen durch die STÄWOG und den Projektträger BEAN Bremerhavener Entwicklungsgesellschaft Alter/Neuer Hafen mbH & Co. KG (100-prozentige Gesellschaft der Stadt Bremerhaven) für zusätzliche Kosten von mehreren Millionen verantwortlich. Seitens des Stahlunternehmens ist sogar von einem Planungschaos die Rede. Bisherige Überprüfungen haben noch nicht klären können, wer in welcher Höhe Verantwortung für die extreme Kostensteigerung trägt. Es muss auch bezweifelt werden, ob allen Politikern daran ernsthaft gelegen ist. Für die aus dem Ruder gelaufenen Kosten beim Klimahaus stehen schließlich nicht Politiker, sondern die Steuerzahler gerade.


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Softwarepanne

Hannover. Die neue Software für das elektronische Beschaffungssystem der Landeshauptstadt Hannover sollte mehr Komfort bieten, die Umstellung von Kameralistik auf Doppik erleichtern und dazu präventiv gegen Korruption wirken. Sie wurde im Jahr 2005 für 132.000 Euro angeschafft, Mitarbeiter wurden entsprechend geschult, Testläufe durchgeführt. Doch die erworbene Beschaffungssoftware wurde nie produktiv eingesetzt. Als Hauptgründe nannten städtische Rechnungsprüfer personelle Wechsel im Sachgebiet, mangelnde Akzeptanz bei Mitarbeitern und Probleme beim Anpassen des Produkts auf eigene Bedürfnisse. Im Mai 2008 stoppte die Stadtverwaltung die ungeeignete Plattform und ersparte den Steuerzahlern damit zumindest weitere Kosten für Wartung (11.000 Euro jährlich) und für Datentransfers auf fremde Server (ca. 35.000 Euro). Stattdessen wird nunmehr die aktuelle Version des Vorgängerprogramms, von dem nach wie vor 50 Lizenzen kostenfrei zur Verfügung stehen, genutzt. Bei der alten und neuen Beschaffungsplattform handelt es sich um eine gemeinsame Entwicklung des Herstellers und der Stadt Hannover. Sie erfüllt heute alle Anforderungen der Landeshauptstadt und ist wirtschaftlicher, weil auf Dauer keine laufenden Kosten, etwa für die regelmäßigen Updates, anfallen. Warum der teure Fehlkauf? Im Jahr 2005 sei nicht absehbar gewesen, wann die kostenlos zur Verfügung stehende Software entsprechend weiterentwickelt sein könnte, versucht die Stadtverwaltung die Steuergeldvergeudung im Nachhinein zu rechtfertigen.


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Geflopptes Konzert - Steuerzahler haftet

Winsen (Luhe). Auf dem ehemaligen Gelände der Landesgartenschau fand am 30. August 2008 ein rockiges Konzert-event statt. Doch trotz Top-Act „Nena“ floppte die Rocknacht. Von den erwarteten 5.000 Besuchern erwarben nur 1.502 eine Eintrittskarte. Entsprechend gering waren die Einnahmen aus dem Ticket-Verkauf und dem Gastronomiegeschäft. Das wirtschaftliche Risiko für die Durchführung der Rocknacht lag jedoch nicht bei dem privaten Veranstalter, sondern bei der Stadt Winsen (Luhe), denn zur finanziellen Absicherung etwaiger Verluste war die Stadt im Vorfeld eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 50.000 Euro eingegangen. In Anbetracht eines Verlustes von über 63.000 Euro war demzufolge die Stadt zur Zahlung der vollen Bürgschaftssumme verpflichtet. Sie bezuschusste somit jeden zahlenden Besucher mit 33,29 Euro aus der Steuerkasse. Des Weiteren fielen durch die Veranstaltung noch 600 - 800 Euro Kosten der Verwaltung an. Besonders ärgerlich ist, dass die mit der Rocknacht befassten Gremien des Stadtrats wussten, dass von dieser Veranstaltung ein finanzielles Risiko für die Steuerzahler ausging, sie aber dennoch an der Durchführung festhielten.


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