Geleitwort

Liebe Leserin, lieber Leser,

Dr. Karl Heinz Däke

dies ist die 37. Ausgabe des Schwarzbuchs „Die öffentliche Verschwendung“ des Bundes der Steuerzahler mit 128 Beispielfällen. Auch in diesem Jahr wurden Vorgänge aus unterschiedlichen Themenbereichen und allen staatlichen Ebenen ausgewählt, die exemplarisch für einen sorglosen Umgang mit dem Geld der Steuerzahler stehen.

Steuergeldverschwendung zeigt sich in den verschiedensten Facetten. Da geht es um Fehlplanungen und Kostenexplosionen, teure Annehmlichkeiten, Mängel im Beschaffungswesen oder auch um Reisen und Empfänge auf Kosten der Steuerzahler. Hinzugekommen sind in diesem Jahr Beispiele für die Fehlverwendung von Steuergeld im Rahmen der staatlichen Krisenbewältigung. Die Verstaatlichung der Hypo Real Estate, Milliardenhilfen für die Landesbanken und nicht zuletzt das Konjunkturpaket II waren Maßnahmen, die die öffentlichen Haushalte noch lange belasten und kommende Regierungen vor große Aufgaben stellen werden. Das Schwarzbuch greift daher in diesem Jahr exemplarisch einige Fälle auf, in denen öffentliche Mittel, die zur Krisenbewältigung gedacht waren, geradezu „verschleudert“ werden, oft für Maßnahmen, die keine nachhaltige Wirkung erzielen und wohl kaum konjunkturstützend wirken.

Mein besonderer Dank gebührt auch in diesem Jahr unseren Mitgliedern. Sie sind es, die „vor Ort“ auf einen sorgsamen Umgang mit Steuergeld achten und ihren BdSt informieren, wenn ihnen Projekte auffallen, bei denen möglicherweise Steuergeld verschwendet wird. Diesen Hinweisen, aber auch eigenen Beobachtungen, gehen die Mitarbeiter des BdSt in den Landesverbänden und der Bundesgeschäftsstelle nach. Mit Erfolg!

Durch den Einsatz unserer Mitglieder und ihre „offenen Augen“ gelingt es immer öfter, Verschwendung von Steuergeldern zu verhindern. Auch dieses Schwarzbuch enthält eindrucksvolle Beispiele für das beharrliche Engagement der Mitglieder und Mitarbeiter des BdSt und deren Erfolge beim Kampf gegen die öffentliche Verschwendung.

Den Leserinnen und Lesern wird auf unserer interaktiven Homepage die Möglichkeit geboten, einzelne Beispielfälle als besonders herausragend zu wählen. Das ist sehr einfach. Direkt unter dem Fall finden Sie die Bewertungsleiste. Dort sehen Sie, wie viele Leser für diesen Fall bereits abgestimmt haben und wie viele Punkte der Fall im Durchschnitt bekommen hat. Wenn Sie selber abstimmen möchten, fahren Sie einfach mit dem Cursor über die Bewertungssymbole und vergeben Sie die gewünschte Punktzahl. In der Top-Ten-Liste rechts sehen Sie entsprechend die Leseempfehlungen der Besucher.

Ihr

Dr. Karl Heinz Däke

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